Zuweisung

Für die logopädische Therapie ist eine ärztliche Zuweisung notwendig (z.B. Überweisung durch HNO-Facharzt/Fachärztin). Die Abrechnung der Therapie erfolgt nach dem Wahlarztprinzip, die Kassen refundieren in etwa 50% der Kosten.

Das Honorar orientiert sich an den Tarifempfehlungen der Logopädie-Berufsverbände (60 Minuten à 90 Euro). Für Leistungen im Rahmen der Sprechbildung und des Coachings gibt es keine Rückerstattung seitens der Kassen.

Terminvereinbarung:

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch oder per Mail.
Derzeit sind die Ordinationszeiten vorwiegend mittwochs und donnerstags.
Bei Fragen zur Zuweisung und Abrechnung können Sie sich gerne an mich wenden.

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